Krypto-Gehalt: Steuerexperte warnt Freelancer vor häufigen Fallstricken

Die Bezahlung in Bitcoin oder Ethereum birgt für Selbstständige erhebliche steuerliche Risiken, wenn die Dokumentation nicht korrekt erfolgt.
Sich als Freelancer in Kryptowährungen bezahlen zu lassen, ist längst keine Nische mehr – doch die steuerliche Behandlung ist komplex und fehleranfällig. Darauf weist Steuerexperte Joseph Ledovskich von Accountable im Gespräch mit BTC-ECHO hin [1].
Das zentrale Problem: Für das Finanzamt zählt stets der Euro-Wert zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs. Wer etwa 0,05 ETH bei einem Kurs von 3.000 Euro erhält, muss 150 Euro Betriebseinnahme verbuchen [1]. Besonders kritisch sieht Ledovskich mehrere typische Fehler: Viele Selbstständige dokumentieren die Euro-Umrechnung unzureichend oder vermischen private und betriebliche Wallets, was zu Schätzungen durch das Finanzamt führen kann [1].
Auch die Umsatzsteuer bleibt bei Krypto-Zahlungen Pflicht und muss in Euro auf der Rechnung ausgewiesen werden. Ein weiterer Irrtum betrifft die Einjahresfrist: Coins im Betriebsvermögen unterliegen bei Verkauf der vollen Besteuerung – unabhängig von der Haltedauer [1].
Die Steuerbehörden nutzen mittlerweile spezialisierte Software wie Chainalysis zur Nachverfolgung von Transaktionen. Börsen wie Binance oder Coinbase geben Nutzerdaten weiter [1]. Ledovskich rät zu akribischer Dokumentation mit Datum, Uhrzeit, Kursdaten und Transaktions-IDs, um Probleme zu vermeiden.
Quellen
- [1]btc-echo.de
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