Bundesrat entscheidet über Kryptotransparenzgesetz: Neue Meldepflichten für Krypto-Dienstleister

Deutschland setzt die EU-Richtlinie DAC8 mit umfassenden Meldepflichten für Kryptowerte-Dienstleister um. Der Bundesrat stimmt heute über das Kryptotransparenzgesetz ab, das die Finanzverwaltung mit strukturierten Informationen über Krypto-Transaktionen versorgen soll.
Deutschland setzt DAC8-Richtlinie fristgerecht um
Am heutigen Freitag steht im Bundesrat ein für den deutschen Krypto-Markt zentrales Gesetz auf der Tagesordnung. Unter TOP 8 der 1060. Sitzung wird über das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226, besser bekannt als DAC8, entschieden [1]. Der Finanzausschuss empfiehlt die Zustimmung [1].
Mit dem Gesetz setzt Deutschland die europäische DAC8-Richtlinie fristgerecht bis Ende 2025 in nationales Recht um [1]. Kern des Vorhabens ist die Einführung neuer Meldepflichten für Kryptowährungen [1].
Umfassende Meldepflichten für Dienstleister
Das Kryptotransparenzgesetz führt umfassende Melde- und Sorgfaltspflichten für Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ein [1]. Ziel ist es, der Finanzverwaltung einen strukturierten Zugang zu Informationen über Krypto-Transaktionen zu ermöglichen und den automatischen Informationsaustausch innerhalb der EU auszubauen [1].
Durch die neuen Regelungen wird der Krypto-Markt transparenter – und das schneller als viele erwarten [1]. Die Umsetzung der DAC8-Richtlinie ist sowohl für Anleger als auch für Anbieter gleichermaßen relevant [1].
Künftige Rolle des Bundeszentralamts für Steuern
Mit der Implementierung des Kryptotransparenzgesetzes wird das Bundeszentralamt für Steuern eine zentrale Rolle bei der Überwachung und Koordination der Meldepflichten spielen [1]. Die Behörde soll als zentrale Anlaufstelle für die Informationen über Krypto-Transaktionen fungieren und den Austausch mit anderen EU-Mitgliedstaaten koordinieren.
Internationale Perspektive: USA diskutiert über Steuererleichterungen
Whährend Deutschland die Meldepflichten verschärft, wird in den USA eine andere Debatte geführt. Vertreter des Bitcoin Policy Institute (BPI), einer gemeinnützigen Bitcoin-Interessenorganisation, warnen, dass US-Gesetzgeber keine De-minimis-Steuerbefreiung für Bitcoin-Transaktionen unter einem bestimmten Schwellenwert vorgesehen haben [2].
"De-minimis-Steuergesetzgebung könnte auf Stablecoins beschränkt werden, wodurch alltägliche Bitcoin-Transaktionen ohne Befreiung bleiben würden", sagte Conner Brown, Leiter der Strategie bei BPI, auf X und fügte hinzu, dass die Entscheidung, Bitcoin auszuschließen, ein "schwerer Fehler" sei [2].
Im Juli hatte die Wyoming-Senatorin Cynthia Lummis einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine De-minimis-Steuerbefreiung für Krypto-Transaktionen von 300 US-Dollar oder weniger vorsieht, mit einer jährlichen Obergrenze von 5.000 US-Dollar für steuerfreie Transaktionen und Verkäufe [2]. Der Gesetzentwurf umfasste auch Steuerbefreiungen für digitale Vermögenswerte, die für wohltätige Spenden verwendet werden, sowie Steuerstundungen für Krypto, die durch Mining von Proof-of-Work-Protokollen oder Staking zur Sicherung von Blockchain-Netzwerken verdient wurden [2].
Unterschiedliche Ansätze in der Krypto-Regulierung
Die Entwicklungen zeigen unterschiedliche regulatorische Ansätze: Während die EU und Deutschland auf Transparenz und Meldepflichten setzen, diskutieren US-Befürworter über Steuererleichterungen, um Bitcoin als Zahlungsmittel attraktiver zu machen. BTC-Befürworter argumentieren, dass eine Steuerbefreiung für kleine Bitcoin-Transaktionen dessen Nutzung als Tauschmittel und nicht nur als Wertaufbewahrungsmittel erhöhen würde, was ein neues Finanzsystem auf Bitcoin-Basis ermöglichen könnte [2].
Quellen
KI-gestützter Inhalt
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