Französische Behörden untersuchen Datenschutzverletzung bei Krypto-Steuerplattform Waltio

Pariser Staatsanwälte und Cybersicherheitsbeamte untersuchen einen Hack, der etwa 50.000 Waltio-Nutzer betrifft, wobei Warnungen vor möglichen physischen Bedrohungen für exponierte Krypto-Besitzer ausgegeben wurden.
Die französischen Strafverfolgungsbehörden haben eine Voruntersuchung zu einer Sicherheitsverletzung bei Waltio eingeleitet, einem Steuerberichterstattungsdienst für Kryptowährungen, nachdem ein Hacker-Kollektiv namens Shiny Hunters die Verantwortung für den Diebstahl von Nutzerdaten übernommen und eine Zahlung vom Unternehmen gefordert hatte.
Laut der Ankündigung der Behörden vom Donnerstag arbeiten die Pariser Staatsanwaltschaft und die nationale Cyber-Einheit daran, den Umfang der kompromittierten Informationen zu ermitteln und betroffene Nutzer zu identifizieren. Bei der Datenpanne wurden Berichten zufolge persönliche Daten von etwa 50.000 Personen offengelegt, überwiegend französische Einwohner.
Cybersicherheitsbeamte gaben dringende Warnungen vor dem Risiko sogenannter "Wrench Attacks" heraus, bei denen Kriminelle gestohlene Informationen – einschließlich Namen, Wohnadressen und Kryptowährungsbestände – nutzen, um Opfer oder deren Familien physisch einzuschüchtern und zur Übertragung digitaler Vermögenswerte zu zwingen. Die französischen Behörden bestätigten, dass solche Angriffe bereits im Inland stattgefunden haben, und warnten, dass Waltio-Nutzer einem erhöhten Risiko ausgesetzt seien.
Die Behörden warnten auch davor, dass Angreifer sich als Sicherheitsexperten ausgeben könnten, um Opfer dazu zu verleiten, ihre Kryptowährungen freiwillig herauszugeben.
Der Vorfall ereignet sich, während Frankreich eine strengere Aufsicht über Unternehmen im Bereich digitaler Vermögenswerte im Rahmen der EU-Verordnung über Märkte für Krypto-Werte (MiCA) umsetzt, die erweiterte Lizenzierungs- und Transparenzstandards vorschreibt. Die französischen Aufsichtsbehörden haben angeordnet, dass nicht konforme Kryptowährungsunternehmen entweder eine ordnungsgemäße Genehmigung einholen oder ihren Betrieb bis zu einer Frist am 30. Juni einstellen müssen.
Quellen
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