Neue Meldepflichten ab 2026: Deutsches Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz schafft lückenloses Kontrollsystem

Mit DAC8 und CARF entsteht ab 2026 ein internationales Meldesystem für Kryptowährungen, das Finanzbehörden erstmals nahezu vollständige Transparenz über Bitcoin-Transaktionen ermöglicht.
Ab Januar 2026 beginnt eine neue Ära der steuerlichen Transparenz für Bitcoin und Kryptowährungen in Deutschland. Das neu in Kraft getretene Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz (KStTG) setzt die EU-Richtlinie DAC8 in nationales Recht um und verpflichtet Kryptodienstleister zu umfassenden Meldungen an die Steuerbehörden [1].
Börsen müssen künftig sämtliche Transaktionsdaten ihrer Nutzer erfassen und bis zum 31. Juli des Folgejahres beim Bundeszentralamt für Steuern melden – darunter persönliche Angaben, Ein- und Auszahlungen, Käufe, Verkäufe sowie Wallet-Bestände [1]. Parallel greift mit CARF ein globaler OECD-Standard, der auch Handelsplätze außerhalb der EU in den USA, Großbritannien und Asien zur Datenweitergabe verpflichtet [1].
Die steuerlichen Grundregeln bleiben unverändert: Gewinne aus Bitcoin-Verkäufen sind nach zwölf Monaten Haltedauer steuerfrei, bei kürzerer Haltedauer gilt eine Freigrenze von 1.000 Euro [1]. Auch Referral- und Affiliate-Einnahmen müssen ab 256 Euro pro Jahr vollständig deklariert werden [1].
Steuerexperten Dr. Ingo Heuel und Elias Tück von der LHP Gruppe empfehlen Anlegern eine lückenlose Dokumentation aller Transaktionen sowie Screenshots der Bestände zum Jahresende 2026 [1]. Besondere Bedeutung erhält der 31. Dezember 2026 für strafbefreiende Selbstanzeigen, da ab der Meldung durch Börsen die Entdeckung von Steuerstraftaten droht [1].
Quellen
KI-gestützter Inhalt
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