Sachsen droht Rückzahlung von 2,64 Milliarden Euro aus Bitcoin-Verkauf

Sachsen droht Rückzahlung von 2,64 Milliarden Euro aus Bitcoin-Verkauf

Ein Leipziger Gericht sieht Teile der Anklage im Movie2k-Fall als verjährt – die rechtliche Grundlage für die Einziehung der Bitcoin könnte entfallen.

Der Verkauf von knapp 50.000 beschlagnahmten Bitcoin durch das Bundesland Sachsen im Jahr 2024 könnte sich zu einem juristischen Desaster entwickeln. Die sächsischen Behörden hatten die Kryptowährungen im Zusammenhang mit dem illegalen Streaming-Portal Movie2k sichergestellt und für rund 2,64 Milliarden Euro veräußert [1].

Das Landgericht Leipzig verhandelt aktuell gegen den Hauptbeschuldigten Josef F. und einen mutmaßlichen Komplizen. Die zuständige Wirtschaftsstrafkammer vertritt dabei die Auffassung, dass Teile der ursprünglichen Vorwürfe bereits 2023 verjährt sein könnten [1]. Da die Einziehung von Vermögenswerten eine tragfähige strafrechtliche Grundlage voraussetzt, könnte die rechtliche Rechtfertigung für das Behalten der Milliarden entfallen.

Besonders brisant: Sachsen hat die Verkaufserlöse zwischenzeitlich am Kapitalmarkt angelegt und bereits über 100 Millionen Euro an Zinsen erwirtschaftet [1]. Im Falle einer Rückzahlungspflicht müsste der Freistaat nach geltender Rechtsprechung nicht nur die 2,64 Milliarden Euro zurückzahlen, sondern auch die erwirtschafteten Zinsen als Nutzungsersatz herausgeben. Das Finanzministerium teilte bereits im Januar mit, dass die Erlöse vorerst nicht genutzt werden dürfen [1].

Der Prozess beginnt am 24. Februar. Ein Urteilstermin steht noch nicht fest.

Quellen

  1. [1]blocktrainer.de

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