SEC veröffentlicht Leitfaden zur Krypto-Verwahrung: Selbstverwahrung rückt in den Fokus

SEC veröffentlicht Leitfaden zur Krypto-Verwahrung: Selbstverwahrung rückt in den Fokus

Die US-Börsenaufsicht SEC hat ein Bulletin zur Aufklärung über Selbstverwahrung von Kryptowährungen veröffentlicht. Der Schritt markiert einen bemerkenswerten Kurswechsel der Behörde.

Kurswechsel bei der US-Aufsichtsbehörde

Die US-Börsenaufsichtsbehörde (SEC) hat ein neues "Investor Bulletin" veröffentlicht, das Anleger umfassend über die Grundregeln der Selbstverwahrung von Kryptowährungen aufklärt [1]. Der Schritt ist bemerkenswert, da die Behörde unter ihrem Ex-Vorsitzenden Gary Gensler noch hart gegen verschiedene Krypto-Firmen vorging [1].

Bemerkenswert ist dabei weniger der konkrete Inhalt des Bulletins als vielmehr der Umstand, dass die SEC überhaupt Aufklärung zur Selbstverwahrung betreibt. Denn jahrelang galt genau dieser Bereich aus Sicht der US-Aufsichtsbehörden als Grauzone, teils sogar als implizites Risiko für den Anlegerschutz [2].

Hot Wallets versus Cold Wallets

In dem Investor Bulletin erklärt die SEC zunächst die Unterschiede zwischen Hot und Cold Wallets. Während internetverbundene Hot Wallets bequem, aber anfällig für Cyberangriffe sind, gelten Cold Wallets als sicherer, bergen jedoch das Risiko von Verlust oder physischer Beschädigung [1].

Das Bulletin richtet sich ausdrücklich an Privatanleger und ist kein regulatorischer Text, sondern ein reines Informationsangebot. Die SEC erläutert in groben Zügen, dass digitale Vermögenswerte nicht "in Wallets liegen", sondern über kryptographische Schlüssel kontrolliert werden [2].

Seed Phrase als kritischer Faktor

Besonderen Nachdruck legt die Behörde auf den Schutz der Seed Phrase. Wer diese Wiederherstellungswörter verliert oder weitergibt, riskiert den Verlust seines gesamten Kryptowährungs-Vermögens [1].

Die SEC macht deutlich, dass Krypto-Anleger allein die Verantwortung tragen, wenn sie ihre Krypto-Assets selbst verwalten. Technische Fehler, verlorene Private Keys oder erfolgreiche Hackerangriffe können zu einem vollständigen Vermögensverlust führen [1].

Verwahrung durch Drittanbieter als Alternative

Alternativ stellt das Bulletin die Verwahrung durch Drittanbieter wie Krypto-Börsen oder spezialisierte Custodians dar. Doch auch hier warnt die SEC vor Risiken im Einzelfall, etwa durch Insolvenzen, Hacks oder die Nutzung von Kundengeldern für eigene Zwecke [1].

Das Bulletin betont sehr klar die Eigenverantwortung der Anleger. Wer selbst verwahrt, trägt auch selbst das Risiko. Wer Drittanbieter nutzt, ist von deren Sicherheit und Solvenz abhängig. Die SEC stellt beide Modelle nebeneinander, ohne eine Empfehlung auszusprechen [2].

Sicherheitstipps und Privatsphäre

Die SEC gibt allgemeine Sicherheitstipps für Krypto-Anleger. Dazu zählen starke Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung, Vorsicht vor Phishing-Angriffen sowie die klare Empfehlung, weder Private Keys noch Informationen über den eigenen Krypto-Bestand preiszugeben [1].

Bemerkenswert ist, dass die SEC in dem Bulletin sogar ausdrücklich Hinweise zum Schutz der eigenen Privatsphäre gibt. Anleger sollen darauf achten, Informationen über ihre Krypto-Bestände möglichst vertraulich zu behandeln, sowohl hinsichtlich der Höhe der gehaltenen Vermögenswerte als auch der konkreten Verwahrungsform [2].

"Halten Sie Ihre Krypto-Assets privat. Teilen Sie weder die Höhe noch die Art Ihrer Krypto-Bestände mit anderen!", heißt es im Bulletin [2].

Widerspruch zu KYC-Vorgaben

Diese Empfehlung ist insofern auffällig, als dass sie in einem deutlichen Spannungsverhältnis zu den in den vergangenen Jahren massiv ausgeweiteten KYC-, AML- und Travel-Rule-Vorgaben steht. Während Aufsichtsbehörden und Gesetzgeber weltweit auf immer umfassendere Datenerhebung, Identitätsprüfung und Transaktionsübermittlung drängen, rät dieselbe Behörde Privatanlegern nun dazu, ihre finanziellen Informationen möglichst geheim zu halten [2].

Signalwirkung für den Markt

Die SEC erkennt damit faktisch an, dass Selbstverwahrung ein legitimer und relevanter Bestandteil des Marktes ist. Noch vor wenigen Jahren wäre eine solche Darstellung aus dem Umfeld der US-Aufsicht kaum vorstellbar gewesen [2]. Ein erheblicher Teil der Bitcoin-Bestände wird nunmal selbstverwahrt. Spätestens seit den Insolvenzen großer Börsen wie FTX ist das Bewusstsein für Gegenparteirisiken auch außerhalb der Bitcoin-Szene angekommen [2].

KI-gestützter Inhalt

Dieser Artikel wurde mit KI-Unterstützung erstellt. Alle Fakten stammen aus verifizierten Nachrichtenquellen.

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